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   BGH, 27.03.2003 - III ZR 83/02   

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https://dejure.org/2003,10267
BGH, 27.03.2003 - III ZR 83/02 (https://dejure.org/2003,10267)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2003 - III ZR 83/02 (https://dejure.org/2003,10267)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2003 - III ZR 83/02 (https://dejure.org/2003,10267)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beweislast bei Nichtigkeit eines Kreditvermittlungsvertrages wegen Verstößen gegen Formvorschriften; Beweislast für einen durch Pflichtverletzung durch unerlaubte Rechtsberatung entstandenen Schaden; Beweis eines behaupteten hypothetischen Alternativverlaufs

  • Judicialis

    VerbrKG § 15 a.F.; ; RBerG § 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerbrKG § 15; RBerG Art. 1 § 1
    Nichtannahme der Revision betreffend die Verletzung von Sorgfaltspflichten im Rahmen eines nichtigen Kreditvermittlungsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.1996 - III ZR 205/95

    Rückabwicklung eines wegen der Verpflichtung zur Schaffung eines Adeltstitels

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - III ZR 83/02
    Es mag sein, daß den Beklagten trotz der vom Berufungsgericht unangegriffen angenommenen Nichtigkeit des Kreditvermittlungsvertrags wegen Verstößen gegen die Formvorschriften des § 15 VerbrKG a.F. sowie gegen das Verbot unerlaubter Rechtsberatung gemäß Art. 1 § 1 RBerG bei den von ihm entfalteten Tätigkeiten Sorgfaltspflichten gegenüber der Klägerin trafen (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 30. September 1999 - IX ZR 139/98 - NJW 2000, 69 f.; s. auch Senatsurteil vom 10. Oktober 1996 - III ZR 205/95 - NJW 1997, 47, 48).
  • BGH, 30.09.1999 - IX ZR 139/98

    Haftung des Steuerberaters für fehlerhafte Steuerberatung im Rahmen unerlaubter

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - III ZR 83/02
    Es mag sein, daß den Beklagten trotz der vom Berufungsgericht unangegriffen angenommenen Nichtigkeit des Kreditvermittlungsvertrags wegen Verstößen gegen die Formvorschriften des § 15 VerbrKG a.F. sowie gegen das Verbot unerlaubter Rechtsberatung gemäß Art. 1 § 1 RBerG bei den von ihm entfalteten Tätigkeiten Sorgfaltspflichten gegenüber der Klägerin trafen (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 30. September 1999 - IX ZR 139/98 - NJW 2000, 69 f.; s. auch Senatsurteil vom 10. Oktober 1996 - III ZR 205/95 - NJW 1997, 47, 48).
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