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BGH, 27.03.2003 - III ZR 83/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Beweislast bei Nichtigkeit eines Kreditvermittlungsvertrages wegen Verstößen gegen Formvorschriften; Beweislast für einen durch Pflichtverletzung durch unerlaubte Rechtsberatung entstandenen Schaden; Beweis eines behaupteten hypothetischen Alternativverlaufs
- Judicialis
VerbrKG § 15 a.F.; ; RBerG § 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VerbrKG § 15; RBerG Art. 1 § 1
Nichtannahme der Revision betreffend die Verletzung von Sorgfaltspflichten im Rahmen eines nichtigen Kreditvermittlungsvertrages - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 14.12.2001 - 23 U 2181/01
- BGH, 27.03.2003 - III ZR 83/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.10.1996 - III ZR 205/95
Rückabwicklung eines wegen der Verpflichtung zur Schaffung eines Adeltstitels …
Auszug aus BGH, 27.03.2003 - III ZR 83/02
Es mag sein, daß den Beklagten trotz der vom Berufungsgericht unangegriffen angenommenen Nichtigkeit des Kreditvermittlungsvertrags wegen Verstößen gegen die Formvorschriften des § 15 VerbrKG a.F. sowie gegen das Verbot unerlaubter Rechtsberatung gemäß Art. 1 § 1 RBerG bei den von ihm entfalteten Tätigkeiten Sorgfaltspflichten gegenüber der Klägerin trafen (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 30. September 1999 - IX ZR 139/98 - NJW 2000, 69 f.; s. auch Senatsurteil vom 10. Oktober 1996 - III ZR 205/95 - NJW 1997, 47, 48). - BGH, 30.09.1999 - IX ZR 139/98
Haftung des Steuerberaters für fehlerhafte Steuerberatung im Rahmen unerlaubter …
Auszug aus BGH, 27.03.2003 - III ZR 83/02
Es mag sein, daß den Beklagten trotz der vom Berufungsgericht unangegriffen angenommenen Nichtigkeit des Kreditvermittlungsvertrags wegen Verstößen gegen die Formvorschriften des § 15 VerbrKG a.F. sowie gegen das Verbot unerlaubter Rechtsberatung gemäß Art. 1 § 1 RBerG bei den von ihm entfalteten Tätigkeiten Sorgfaltspflichten gegenüber der Klägerin trafen (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 30. September 1999 - IX ZR 139/98 - NJW 2000, 69 f.; s. auch Senatsurteil vom 10. Oktober 1996 - III ZR 205/95 - NJW 1997, 47, 48).